Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag
Die Betreuungsangebote können sehr vielfältig sein und sollen auch die Angehörigen entlasten.Hier einige Beispiele
- Beratung und Schulung von pflegenden Angehörigen
- Stundenweise Betreuung von Demenzkranken
- Pflegen von sozialen Kontakten
- Betreuung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit
- Familien entlastende und unterstützende Dienstleistungen wie z. B. Besuch des Friedhofs, eines Zoos oder Konzerts, öffentlichen Veranstaltungen, Ausflügen
- Entlastung der Familie bei Behördengängen, Arztbesuchen,
- Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (haushaltsnahe Dienstleistungen)
- Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen
- Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags
- Beaufsichtigung bei Sturzgefahr
- Beschäftigungstherapie mit Ergotherapeuten
- Entspannungstherapien, Förderung der Motorik
- Betreuter Urlaub
- Gedächnistraining, Tanzen, Gymnastik
- Förderung von Hobbies und Beschäftigungen
- Musiktherapieanleitung
- Sitzwachen
- Lesen
von Büchern, Zeitungen usw.
Was sind niedrigschwellige Betreuungsangebote
Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, in denen geschulte Helfer und Helferinnen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie Pflegepersonen entlasten und beratend unterstützen.Die Leistungen sind kostengünstiger als ausgebildetes Pflegepersonal, zum Beispiel von einem ambulanten Pflegedienst. Die Betreuung erfolgt stundenweise und nach Bedarf. Das Abschließen von umfangreichen Betreuungsverträgen ist bei diesen Angeboten nicht notwendig.
Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Überblick
- professionelle ganzheitliche Betreuung
- allgemeine Unterstützung im Alltag im Bereich des Haushalts oder der unmittelbaren häuslichen Umgebung
- aktivierende Angebote wie: Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Spazierengehen, Gedächtnistraining
- Begleitung zum Arzt, Nachbarn, Kirchenbesuche, Stadtbummel
- Begleitung bei Behördengänge
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Verhinderungshilfe:
individuelle
Grundhilfe (Hilfe bei Hygiene, Ankleiden, Essen, Toilettengang etc.)
ganzheitliche
Betreuung (Mobilisierung, Gedächtnistraining, Begleitung etc.)
Hauswirtschaftliche
Versorgung (Wäschepflege, Reinigen, Einkaufen etc.)
Rufbereitschaft
während der Nacht .
Bei
der Unterstützung dieser Personen sind uns diese Ziele wichtig:
- wir leisten dort Hilfe, wo sich ein Mensch nicht mehr selbst helfen kann.
- wir unterstützen und fördern die Selbstständigkeit und die Selbstbestimmung des Betreuten zu erhalten.
- Wir nehmen die Menschen mit seinen Problemen und vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten ernst und stärken, stabilisieren und vermitteln ihre Wertschätzung
Gleichzeitig
entlasten wir die Angehörige und nehmen die Erwartungen der
Angehörigen, dessen Wunsch für die betreute Person ist:
- dass es ihr gutgeht
- dass sie liebevoll umsorgt wird
- dass die medizinische Versorgung bestmöglich ist
entgegen.
Durch
unsere Leistungen entlasten wir Familien, Pflegebedürftige und
pflegende Angehörige und alle, die Betreuung brauchen. Wir
unterstützen sie im Alltag und helfen ihnen möglichst lange in
Ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte
aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst
selbstständig bewältigen zu können.
Das
Team von Hilus-Alltagshilfe hilft dabei, das Leben aller Beteiligten
wieder leichter zu machen. Wir besuchen Sie regelmäßig in Ihren
eigenen vier Wänden und übernehmen die Betreuung Ihres
Familienmitglieds in Form eines individuell auf die Ressourcen
angepassten Entlastungsangebots.
Kostenträger
Die
Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse
Betreuungsleistungen
von Menschen mit Demenz im Rahmen der zusätzlichen
Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI können mit der Pflegekasse
abgerechnet werden.
Der
Grundbetrag von der Pflegekasse beträgt 125 Euro monatlich
auch
die Kosten für Verhinderungspflege können von der Pflegekasse
erstattet bekommen.
Für
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 besteht zusätzlich die
Möglichkeit, bis 40 % des Pflegeeichleistungsbudgets für die
Inanspruchnahme eines anerkannten niedrigschwelligen Betreuungs- und
Entlastungsangebots im Wege der Kostenerstattung durch die
Pflegekassen zu refinanzieren (Umwidmungsregelung; § 45b Abs. 3 SGB
XI).
Das
bedeutet für Sie, dass Sie öfter unsere Leistungen in Anspruch
nehmen können.
- Stundenweise Betreuung von Demenzkranken
- Betreuung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Fahrten zum Arzt, Apotheke etc.
- Einkäufe und Botengänge
- Gemeinsame Ausflüge und Spaziergänge
- Gemeinsames Kochen oder Backen
- Vorlesen und Gesellschaftsspiele
- Gedächtnistraining
- Nachtwache
- Verhinderungshilfe, wenn Angehörige im Urlaub oder verhindert sind etc.