Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Überblick


Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag

Die Betreuungsangebote können sehr vielfältig sein und sollen auch die Angehörigen entlasten.
Hier einige Beispiele
  • Beratung und Schulung von pflegenden Angehörigen
  • Stundenweise Betreuung von Demenzkranken
  • Pflegen von sozialen Kontakten
  • Betreuung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit
  • Familien entlastende und unterstützende Dienstleistungen wie z. B. Besuch des Friedhofs, eines Zoos oder Konzerts, öffentlichen Veranstaltungen, Ausflügen
  • Entlastung der Familie bei Behördengängen, Arztbesuchen,
  • Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (haushaltsnahe Dienstleistungen)
  • Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen
  • Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags
  • Beaufsichtigung bei Sturzgefahr
  • Beschäftigungstherapie mit Ergotherapeuten
  • Entspannungstherapien, Förderung der Motorik
  • Betreuter Urlaub
  • Gedächnistraining, Tanzen, Gymnastik
  • Förderung von Hobbies und Beschäftigungen
  • Musiktherapieanleitung
  • Sitzwachen
  • Lesen von Büchern, Zeitungen usw.

Was sind niedrigschwellige Betreuungsangebote

Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, in denen geschulte Helfer und Helferinnen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie Pflegepersonen entlasten und beratend unterstützen. 
Die Leistungen sind kostengünstiger als ausgebildetes Pflegepersonal, zum Beispiel von einem ambulanten Pflegedienst. Die Betreuung erfolgt stundenweise und nach Bedarf. Das Abschließen von umfangreichen Betreuungsverträgen ist bei diesen Angeboten nicht notwendig.
Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Überblick
  • professionelle ganzheitliche Betreuung
  • allgemeine Unterstützung im Alltag im Bereich des Haushalts oder der unmittelbaren häuslichen Umgebung
  • aktivierende Angebote wie: Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Spazierengehen, Gedächtnistraining
  • Begleitung zum Arzt, Nachbarn, Kirchenbesuche, Stadtbummel
  • Begleitung bei Behördengänge
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Verhinderungshilfe:
individuelle Grundhilfe (Hilfe bei Hygiene, Ankleiden, Essen, Toilettengang etc.)
ganzheitliche Betreuung (Mobilisierung, Gedächtnistraining, Begleitung etc.)
Hauswirtschaftliche Versorgung (Wäschepflege, Reinigen, Einkaufen etc.)
Rufbereitschaft während der Nacht .

Bei der Unterstützung dieser Personen sind uns diese Ziele wichtig:
  • wir leisten dort Hilfe, wo sich ein Mensch nicht mehr selbst helfen kann.
  • wir unterstützen und fördern die Selbstständigkeit und die Selbstbestimmung des Betreuten zu erhalten.
  • Wir nehmen die Menschen mit seinen Problemen und vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten ernst und stärken, stabilisieren und vermitteln ihre Wertschätzung
Gleichzeitig entlasten wir die Angehörige und nehmen die Erwartungen der Angehörigen, dessen Wunsch für die betreute Person ist:
  • dass es ihr gutgeht
  • dass sie liebevoll umsorgt wird
  • dass die medizinische Versorgung bestmöglich ist
entgegen.

Durch unsere Leistungen entlasten wir Familien, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige und alle, die Betreuung brauchen. Wir unterstützen sie im Alltag und helfen ihnen möglichst lange in Ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können.

Das Team von Hilus-Alltagshilfe hilft dabei, das Leben aller Beteiligten wieder leichter zu machen. Wir besuchen Sie regelmäßig in Ihren eigenen vier Wänden und übernehmen die Betreuung Ihres Familienmitglieds in Form eines individuell auf die Ressourcen angepassten Entlastungsangebots.

Kostenträger
Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse
Betreuungsleistungen von Menschen mit Demenz im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI können mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Der Grundbetrag von der Pflegekasse beträgt 125 Euro monatlich

auch die Kosten für Verhinderungspflege können von der Pflegekasse erstattet bekommen.

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 besteht zusätzlich die Möglichkeit, bis 40 % des Pflegeeichleistungsbudgets für die Inanspruchnahme eines anerkannten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebots im Wege der Kostenerstattung durch die Pflegekassen zu refinanzieren (Umwidmungsregelung; § 45b Abs. 3 SGB XI).
Das bedeutet für Sie, dass Sie öfter unsere Leistungen in Anspruch nehmen können.

  • Stundenweise Betreuung von Demenzkranken
  • Betreuung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Fahrten zum Arzt, Apotheke etc.
  • Einkäufe und Botengänge
  • Gemeinsame Ausflüge und Spaziergänge
  • Gemeinsames Kochen oder Backen
  • Vorlesen und Gesellschaftsspiele
  • Gedächtnistraining
  • Nachtwache
  • Verhinderungshilfe, wenn Angehörige im Urlaub oder verhindert sind etc.